Unsere Steuerfachthemen

Unternehmens- entwicklung

Wo sehen Sie sich selbst bzw. Ihr Unternehmen eigentlich in 3-5 Jahren? Welche Erfolgsfaktoren können bzw. werden eine gewichtige Rolle spielen?

Wirtschafts- und Vermögensberatung

Wie ist der jetzige Zustand Ihres Unternehmens? Wo stehen Sie und welche Maßnahmen müssen kurz und oder langfristig ergriffen werden?

Nachfolgeplanung & Erbschaft

Wer sind Ihre Nachfolger und was kann jetzt schon geplant und vorbereitet werden, um Ihr Unternehmen langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Klassische Steuerberatung

Klassische Themen – digitale Umsetzung. Erfassen und Vergleichen. Das Ergebnis Ihrer und unserer Arbeit in Zahlen.

Unternehmensentwicklung

Wo sehen Sie sich selbst bzw. Ihr Unternehmen in 3-5 Jahren?

Welche entscheidenden Faktoren sind im Augenblick massgeblich, welche können oder werden in der Zukunft Einfluss nehmen? Zweifellos komplexe Fragestellungen. Nur eine Vision und eine strategische Planung für die zukünftige Entwicklung tragen dazu bei, die Zügel in der Hand zu behalten und Ihre Unternehmung in eine stabile Zukunft zu führen.

Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die richtige ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkten spielen in der Regel insbesondere auch haftungstechnische und steuerliche Überlegungen eine wichtige Rolle. Unter Berücksichtigung Ihrer Ressourcen, Ziele und Ihres Tätigkeitsfeldes erörtern wir mit Ihnen die verschiedenen Rechtsformoptionen und begleiten Sie bei Bedarf auch bei einer eventuellen nötigen Umwandlung.

Die Gründe für eine Umwandlung des bestehenden Unternehmens können vielfältiger Natur sein. Oftmals steht der Wunsch nach einer klaren Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen im Vordergrund, verbunden mit der angestrebten Haftungsbeschränkung. Darüber hinaus können eine Senkung der laufenden Steuerbelastung oder die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge eine Umwandlung sinnvoll und teilweise sogar erforderlich machen.

Wir beleuchten für Sie die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte verschiedener Umwandlungsoptionen und begleiten Sie bei Bedarf von der Planung bis zur Umsetzung.

Durch die Implementierung einer Holdingstruktur können Unternehmensgewinne teilweise lediglich mit einem Steuersatz von 1,5 % besteuert werden, was Ihnen helfen kann, langfristig Vermögen aufzubauen. Zwar gehen mit einer Holdingstruktur in der Regel höhere Verwaltungskosten einher, jedoch werden diese durch die Steuerersparnis meist deutlich überkompensiert.

Ob die Einführung einer Holdingstruktur in Ihrem konkreten Fall eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit für einen steueroptimierten Vermögensaufbau darstellt, prüfen wir für Sie und begleiten Sie bei Bedarf von der Planung bis zur Umsetzung.

Die Nachfolgeplanung stellt eine der größten strategischen Herausforderungen im Leben eines Unternehmers dar. Nicht nur muss zunächst ein geeigneter Nachfolger gefunden werden, auch der Zeitpunkt und die Art der Nachfolge müssen sorgfältig geplant werden.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich möglichst früh und intensiv mit der eigenen Nachfolge auseinanderzusetzen. Dabei unterstützen wir Sie, indem wir Ihnen verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen und Ihnen die jeweiligen steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen erläutern.
Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) haben wir einige Lösungsvorschläge für Sie.  Siehe dazu auch: Nachfolgeplanung & Erbschaft

Die Gesundheitsbranche in Deutschland sieht sich mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die demografische Entwicklung mit einer zunehmend älteren Bevölkerung steht insbesondere in den Heilberufen und im Pflegebereich einem Mangel an Fachkräften gegenüber. Zusätzlich zu diesen Herausforderungen werden die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen immer komplexer.

Als Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) verfügen wir über eine spezielle Expertise in der Beratung von Heilberufen in den unterschiedlichsten Ausübungsformen. In diesen anspruchsvollen Zeiten sind wir Ihr kompetenter Partner, der Ihnen zur Seite steht.

Wirtschafts- und Vermögensberatung

Wie ist der jetzige Zustand Ihres Unternehmens? Wo stehen Sie und welche Maßnahmen müssen kurz und oder langfristig ergriffen werden?

Nicht nur bezogen auf Ihre grundsätzlichen Unternehmensziele ist die betriebswirtschaftliche Beratung für Finanzierungs- und Liquiditätsthemen eine sinnvolle Ergänzung zur Buchhaltung – nicht selten bieten betriebswirtschaftliche Analysen mindestens so viel Optimierungspotential wie steuerliche Faktoren.

Eine detaillierte Kostenrechnung kann Sie vor bösen Überraschungen bewahren.

Sie deckt auf, wo in Ihrem Unternehmen welche Kosten entstehen und stellt somit ein wichtiges Instrument für absatzpolitische und sortimentsspezifische Fragen sowie zur internen Kostenkontrolle dar.

Ihre laufende Finanzbuchhaltung können wir um eine entsprechende Kostenrechnung erweitern, um Ihnen so noch mehr Durchblick in Ihrem Unternehmen zu verschaffen.

Die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über den Periodenüberschuss und Abweichungen in den Kostenoberpositionen. Häufig lohnt darüber hinaus eine genaue Betrachtung Ihres Zahlenwerks. Im Rahmen eines quartalsweisen BWA-Reportings beleuchten wir mit Ihnen  ausführlich die für Sie relevanten Unternehmensdaten und -Kennzahlen und  stellen die Ergebnisse in einem Kurzbericht zusammen.

Auch Nachgang einer Unternehmensgründung oder -Nachfolge besteht oftmals der Bedarf nach einer kontinuierlichen Begleitung über steuerliche Themen hinaus. Im Rahmen der quartalsweisen Analyse führen wir auch eine Überprüfung der Ist-und Planwerte einer Finanzierung durch stellen damit für Sie und für Banken eine hohe Transparenz her.

Ganz gleich, ob Sie eine Erweiterung des Fuhrparks in Ihrem Unternehmen oder den Kauf einer privaten Immobilie planen, eine solide Finanzierung bildet die Grundlage jeder größeren Investition.

Auf Wunsch bereiten wir Finanzierungsgespräche mit Ihnen vor und stehen bei Gesprächen mit der Bank an Ihrer Seite. Wir können erforderliche Geschäftsplanungen und Rentabilitätsrechnungen für Sie erstellen. Im Gründungsprozess gehört das Erstellen von Businessplänen ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.

Erstellung einer Vermögensbilanz

Meine Immobilien, meine Beteiligungen, meine Kredite….

Um das Vermögen zu analysieren und zukünftige Investitionen zu überprüfen, kann sich die präzise Erfassung der Ist-Situation im Rahmen einer Bestandsaufnahme lohnen.

Wir erstellen für Sie eine private Vermögensbilanz und analysieren Ihre Vermögensstruktur. Auf dieser Grundlage können geplante Investitionen bewertet und die persönliche finanzielle Tragkraft hinsichtlich der Aufnahme von Krediten genau beurteilt werden.

Im Übrigen erfüllen Sie durch eine Vermögensbilanz die §18 KWG-Erfordernisse für eine Privatperson.

Der Vermögensaufbau mittels Sachwerte wie Immobilien und Wertpapiere erfolgt in der Regel im Privatvermögen. Oft wird der alternative Weg über die Gründung einer sogenannten vermögensverwaltenden GmbH oder GmbH & Co. KG übersehen. Solche Gesellschaften können als Anlagevehikel dienen und bieten potenzielle Steuervorteile sowie Steuerstundungseffekte. Die Eignung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft ist jedoch nicht pauschal zu beantworten und hängt von verschiedenen weiteren Faktoren ab.

Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gesamtsituation besprechen wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile einer vermögensverwaltenden Gesellschaft für den Vermögensaufbau und unterstützen Sie im Umsetzungsprozess.

Nachfolgeplanung & Erbschaft

Wer sind Ihre Nachfolger und was kann jetzt schon vorbereitet werden, um Ihr Unternehmen langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Vermögen in der nächsten Generation fortgeführt werden soll, ist nicht nur in emotionaler Hinsicht eine Herausforderung.

Wir gestalten mit Ihnen Lösungen für die Unternehmensnachfolge bzw. der Vermögensübergabe damit Sie jetzt planvoll handeln können, um später nicht nur reagieren zu müssen.

Wir unterstützen Sie in diesem Themenbereich umfassend mit unserem Leistungsangebot

  • Steuerliche Gestaltungsberatung bei anstehenden Vermögensübertragungen im privaten bzw. betrieblichen Bereich
  • Alternativbetrachtung von Schenkung oder Erbschaft
  • Vorausberechnung steuerlicher Auswirkungen der Vermögensbertragung
  • Erstellung der Steuererklärungen

Besondere Leistungen

  • Analyse der Vermögensübertragung
    wir erstellen zur Ermittlung ihrer genauen Ausgangssituation eine Vermögensbilanz und ermitteln die
    Auswirkungen der gegenwärtigen Erbfolgesituation. Auf Basis Ihrer Zielvorstellungen erarbeiten wir
    Gestaltungsvorschläge zur optimierten Vermögensübertragung.
  • Unterstützung bei der Testamentgestaltung
    Für die Tätigkeit als Testamentvollstrecker ist der Steuerberater prädestiniert. Aufgrund oftmals jahre- oder jahrzehntelanger Zusammenarbeit ist
    er mit den Belangen des Mandanten bestents betraut.
    So kann er nicht nur den testamentarischen Willen des Erblassers sichern, sondern auch eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses sicherstellen.

Je früher Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt, desto entspannter können Sie in die Zukunft blicken. Auf Grundlage Ihrer Vermögensverhältnisse analysieren wir Ihre Situation unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge und erläutern Ihnen dabei auch die möglichen erbschaftsteuerlichen Konsequenzen. Im Anschluss zeigen wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Sie durch die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages, Vermächtnisse und Schenkungen die Vermögensübertragung optimieren können.

Insbesondere wenn es darum geht, umfangreiche Vermögen weiterzugeben und zu verteilen, bietet sich der Einsatz eines Testamentsvollstreckers an. Er agiert dabei als Treuhänder des Erblassers und soll sicherstellen, dass der Wille des Verstorbenen präzise gemäß den Angaben im Testament oder Erbvertrag umgesetzt wird.

Als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) stehen wir Ihnen mit unserer Expertise in allen Fragen rund um dieses komplexe Thema zur Seite. Sowohl bei der Vorbereitung Ihres Testaments oder Erbvertrages als auch bei der Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten unterstützen wir Sie gerne.

Klassische Steuerberatung

Digitale Buchhaltung

Buchhaltung bedeutet für uns nicht nur die bloße Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten. Vielmehr stellt eine aussagekräftige Buchhaltung die Grundlage einer zielorientierten Unternehmensführung dar.

Durch den digitalen Belegaustausch sparen Sie Zeit, Papier und wir haben die Möglichkeit, Ihnen nahezu Tag genaue Auswertungen zu liefern. So haben Sie Ihre Finanzen stets im Blick und bleiben jederzeit handlungsfähig.

Steuererklärungen

Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, gegenüber einer Finanzbehörde klar und verständlich darzustellen, macht den Entscheidungsprozess aus Sicht der Behörde oft einfacher.

Darum kümmern wir uns gern.

Jahresaabschluss

Egal ob Bilanz oder Einnahmen- Überschussrechnung. Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Mit einer guten Darstellung Ihrer Unternehmenssituation überzeugen Sie bei einer angestrebten Investition nicht nur Ihre Bank. Auch für die Planung des nächsten Jahres ist der Abschlussbericht die Basis.

Wir erklären Ihnen die Fakten gern in einem persönlichen Gespräch und besprechen die Perspektiven für die Zukunft.

Lohnabrechnung

Bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie bei sämtlichen anfallenden Melde- und Antragspflichten, sollte man nichts dem Zufall überlassen. Bei der Abwicklung von Löhnen und Gehältern muss es in einem Unternehmen reibungslos zugehen.

Unsere Task Force Lohn besteht ausschließlich aus speziell ausgebildeten Fachkräften, die durch regelmäßige Fortbildung in diesem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld stets den Durchblick behalten.

Baulohn

Baulohn ist nicht gleich Lohn. Die Bearbeitung von Baulöhnen erfordert spezifische Fachkenntnisse aufgrund der komplexen Natur dieser Lohnart. Hier muss man Erfahrung haben und wissen, wann und in welchem Maße z. B. Leistung für witterungsbedingte Belastungen, Leistung für die Belastungen durch häufig wechselnde Baustellen, Lohnausgleich für im Winter anfallende Schlechtwetterzeiten und tarifliche Besonderheiten greifen.

Unsere Taskforce Baulohn hat Jahrzehnte lange Erfahrung in diesem Bereich.

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